Art. 1
Die Italienische Landesbibliothek "Claudia Augusta", Bozen, prämiert Diplom- und Fachlaureatsarbeiten sowie Dissertationen, die für Südtirol von Interesse sind. Ziel der Prämierung ist die Sammlung und Dokumentation der Vielfalt des lokalen gesellschaftlichen und kulturellen Gutes und dessen Bekanntmachung in der Öffentlichkeit.
Art. 2
Teilnahmeberechtigt sind alle, die an einer italienischen Universität studiert oder eine solche im Rahmen eines von der EU vorgesehenen Austausches zwischen Universitäten besucht haben und eine südtirolspezifische Arbeit in italienischer Sprache verfasst haben. Das Teilnahmegesuch muss innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt des jeweiligen Studientitels (Laureat, Fachlaureat oder Forschungsdoktorat) eingereicht werden.
Art. 3
Der Verwaltungsrat der Bibliothek genehmigt auf Vorschlag der Direktorin bzw. des Direktors die Zuweisung des Geldpreises, dessen Höhe von den nachstehenden Bewertungen abhängt. Im Jahr 2010 werden folgende Preise verliehen:
8 Preise zu jeweils 500,00 Euro netto für Arbeiten mit einer Bewertung von 110/110 cum laude;
8 Preise zu jeweils 300,00 Euro netto für Arbeiten mit einer Bewertung zwischen 106 und 110/110;
8 Preise zu jeweils 200,00 Euro netto für Arbeiten mit einer Bewertung zwischen 100 und 105/110.
Art. 4
Werden einige der Geldpreise in den einzelnen Kategorien nicht vergeben, wird die Restsumme auf andere Preiskategorien verteilt.
Art. 5
Bei der Verleihung der Preise wird den Arbeiten Vorrang eingeräumt, die in den akademischen Jahren 2007/2008 sowie 2008/2009 verteidigt wurden und die die Voraussetzungen dieser Ausschreibung erfüllen. Die Arbeiten, die zwar für geeignet befunden, aus Geldmangel jedoch ausgeschlossen wurden, werden in den nachfolgenden Jahren berücksichtigt.
Art. 6
In dem auf stempelfreiem Papier abgefassten Teilnahmegesuch muss die Bewertung angeführt sein. Es muss bis Freitag, den 15. Oktober 2010, innerhalb 12.00 Uhr, zusammen mit den nachstehenden Unterlagen an folgende Adresse übermittelt werden:
Italienische Landesbibliothek "Claudia Augusta"
Mendelstraße 5
39100 BOZEN
- Laureatsselbstbestätigung mit Angabe der Abschlussbewertung,
- ein gedrucktes und ein als PDF-Datei auf Datenträger gespeichertes Exemplar der Arbeit,
- Abstract,
- ausgefüllte und unterzeichnete Abgabebestätigung als Annahme der Wettbewerbsbedingungen sowie des Vertrags. Ferner wird damit den Nutzerinnen und Nutzern der Bibliothek die Erlaubnis zur Einsichtnahme in die Arbeit sowie zur teilweisen Reproduktion im Einklang mit den geltenden Gesetzesbestimmungen erteilt.
Art. 7
Die nach der Frist laut Artikel 6 dieser Ausschreibung eingereichten Teilnahmegesuche müssen erneut eingereicht werden und werden nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Geldmittel berücksichtigt. Nicht fristgemäß eingereichte Gesuche werden auf jeden Fall im darauf folgenden Jahr berücksichtigt.
Art. 8
Das Datum der Preisverleihung wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mittels Einschreiben bekannt gegeben.
Art. 9
Die Bibliothek nimmt die Inventarisierung und Online-Katalogisierung der Arbeit vor, die den Nutzerinnen und Nutzern der Bibliothek zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt wird.
Der Präsident des Bibliotheksverwaltungsrates